Die Haftung des Lieferers und seiner Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes und der Gewährleistung ist der Besteller verpflichtet, die Waren pfleglich und unter Beachtung der dafür gebotenen Sorgfaltsmaßnahmen zu behandeln. Hierzu gehören insbesondere die Durchführung von Inspektions- und Wartungsarbeiten, soweit diese nach Herstellerangaben vorgeschrieben sind. Die Kosten hierfür hat der Besteller zu tragen. Der Käufer hat die übernommene Ware auf seine Kosten ausreichend zum Nennwert gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden zu versichern. Für die Dauer des Eigentumsvorbehalts tritt der Besteller Ansprüche gegen den Versicherer im Falle eines Feuer-, Wasser- oder Diebstahlschadens an uns ab. Auf Verlangen ist der Besteller verpflichtet uns Auskunft über das bestehende Versicherungsverhältnis zu geben.
Reparaturen außerhalb der Gewärleistung werden nach Aufwand Berechnet. Diese werden nur dann entgegengenommen, wenn uns die defekten Produkte frei Haus zugestellt werden. Zur schnellen Abwicklung benötigen wir außerdem eine detaillierte Fehlerbeschreibung sowie eine Rechnungskopie mit den Seriennummern der defekten Sachen.
Hat der Besteller eine Ware falsch oder von einer Ware eine größere Menge als er benötigt geordert, kann er nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Lieferer diese Ware zurückgeben. Indiesem Fall erteilt der Lieferer nach Prüfung der zurückgesendeten Ware hinsichtlich eines einwandfreien Zustandes eine Gutschrift unter Abzug der entstandenen Kosten und einer evtl. Wertminderung.
Tritt ein unvorhergesehenes Ereignis gemäß Abschnitt 4 dieser Bedingung ein oder stellt sich nachträglich die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung heraus, so wird der Vertrag angemessen angepaßt. Im Falle eines unvorhergesehenen Ereignisses erfolgt eine Vertragsänderung aber nur, wenn das unvorhergesehene Ereignis die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der vereinbarten leistung erheblich verändert bzw. erheblich auf den Betrieb des Lieferers einwirkt. Soweit eine Vrtragsanpassung wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Der Lieferer hat insbesondere das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen eines Vorlieferanten das Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet wird, wenn die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird oder wenn ein Vorlieferant endgültig aus einem nict vom Lieferer zu vertretenen Umstand die Lieferung von erforderlichen Produkten nicht ausgeführt. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Rücktritts, der aus den vorgenannten Gründen erfolgt, bestehen nicht. Will der Lieferer vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller anzuzeigen.
Die Abtretung von Ansprüchen des Bestellers gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen.
Die Rechtsbeziehung zwischen dem Besteller und dem Lieferer unterliegen ausschlieslich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (EKG) und des einheitlichen Gestezes über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (EKAG).
Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus schuldenrechtlichen Verträgen, insbesondere für die Lieferung und Zahlung ist der Ort, an dem sich unsere Geschäftsstelle befindet. Ausschließlicher Gerichtsstand bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist, wenn der Vertragspartner ein Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das Gericht, welches für unsere Geschäftsstelle zuständig ist.